Diakonie Mark-Ruhr
Diakonie

Wohnungslosenhilfe verzeichnet Zunahme an Klient*innen/ Spende für Lebensmittelschrank


Iserlohn. Ein wichtiges Angebot der Wohnungslosenhilfe Iserlohn ist der so genannte Lebensmittel-Schrank, der vor einigen Jahren in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) ins Leben gerufen wurde. Mit dem Angebot ist es möglich, kurzfristig Unterstützung zu leisten, wenn Leistungsansprüche noch nicht umgesetzt werden können.

Gerade in letzter Zeit hat die Nachfrage an diesem Angebot wieder deutlich zugenommen. Gebraucht werden vor allem haltbare Lebensmittel (z. B. haltbarer Brotaufstrich, Nudeln, Reis, Saucen, Konserven) und auch Hygieneartikel.

Die ASF hat die Wohnungslosenhilfe der Diakonie Mark-Ruhr nun ein weiteres Mal mit einer großzügigen Spende unterstützt.

Im Rahmen dieses Termins ging Ulf Wegmann, Leiter der Wohnungslosenhilfe, auch auf aktuelle Entwicklungen ein. Seit Juni nimmt die Zahl wohnungsloser Klient*innen zu. "Den Zuwachs an Klient*innen in dieser Statistik führen wir auf den mangelnden Abfluss von Klient*innen zurück. Wohnungssuche, -aufnahme und auch Ummeldung bei Einwohnermeldeamt nehmen mehr Zeit in Anspruch und führen zu längeren Hilfeprozessen in der Wohnungslosenhilfe". erläutert Ulf Wegmann. Besonders betroffen von dieser Entwicklung ist die Altersgruppe ab 25 Jahren.

Für die Wohnungslosenhilfe formulierte Ulf Wegmann im Namen der Diakonie Mark-Ruhr auch folgende Forderungen an Bund und Land:

  • Das Auslaufen der Corona-Regelungen im Sozialrecht muss gestaltet werden. Dabei sollte unbedingt Bewährtes aus der Pandemie erhalten bleiben.
  • Menschen, die Schwierigkeiten mit einer sich digitalisierenden Welt haben, brauchen sicheren Zugang zu Sozialleistungen. Dies war in der Pandemie nicht gewährleistet. Hier mussten wir/die freie Wohlfahrt viel Unterstützung leisten. Behörden wie die Agentur für Arbeit müssen hier Vorsorge für neuerliche Krisen schaffen, um Öffnungen zu sichern oder ggf. aktiv auf Bürger*innen zuzugehen.
  • Sozial-Wohnungsbauförderung und Mietenbegrenzung müssen umgesetzt werden, um Wohnungsnot – insbesondere in Ballungsräumen – zu begrenzen.
  • NRW ist vorbildlich in Fragen der Politik gegen Wohnungslosigkeit – sowohl im etablierten Hilfesystem wie auch in Projekten. Dies kann Vorbild für Bundesländer sein, die hier noch nicht so weit sind. Die §§ 67-69 SGB XII bieten hierfür eine sehr gute Grundlage.
  • In der Bundesstatistik zur Wohnungslosigkeit (Einführung 2022) muss das Dunkelfeld (wohnungslose auf der Straße, bei Bekannten und Verwandten, in Ersatzunterkünften …) zuverlässig erhoben werden. NRW ist hier Vorreiter und bespielhaft.
  • Die NRW-Wohnungsnotfallberichterstattung kann durch diese Erhebung nicht ersetzt werden und muss – zumindest vorerst – erhalten bleiben. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der Sozialplanung.