Diakonie Mark-Ruhr
Diakonie

Kitas: Infos zu Betretungsverbot und Ausnahmen


Iserlohn. Seit dem 16.03.2020 gilt ein Betretungsverbot für Kinder und Eltern in Kindertages-einrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen und „Kinderbetreuungen in besonderen Fällen“ (Brückenprojekte). Mit der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVO) wird das Betretungsverbot zunächst bis zum 3. Mai 2020 verlängert. Gleichzeitig werden die Ausnahmeregelungen stufenweise ab dem 23. April 2020 erweitert.

Aktuelle Downloads:

Offizielle Information des Landes NRW(PDF, bitte klicken)

Muster-Vordruck: Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers(PDF, bitte klicken)

Übersicht Berufsgruppen(PDF, bitte klicken)