Barauszahlung wird eingestellt: Diakonie Mark-Ruhr warnt vor Versorgungslücke für wohnungslose Menschen in Iserlohn und Hagen
Hagen./ Iserlohn. Die Diakonie Mark-Ruhr warnt gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) vor gravierenden Folgen durch den Wegfall der sogenannten „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ (ZzV). Diese Möglichkeit der Barauszahlung für Menschen ohne eigenes Konto wird durch die Postbank bis spätestens Januar 2026 eingestellt – in Iserlohn bereits zum Oktober 2025. Die Auswirkungen sind auch in der Region deutlich spürbar.
„In Hagen betreuen wir aktuell rund 55 Menschen, die auf diese Form der Auszahlung angewiesen sind – in Iserlohn waren es allein im Juni 26 Personen“, erklärt Heidrun Schulz-Rabenschlag, Prokuristin und Fachbereichsleiterin Soziale Dienste bei der Diakonie Mark-Ruhr. „Ohne ZzV fällt für diese Menschen eine existenzsichernde Geldquelle weg – oft ohne geeignete Alternative. Die Digitalisierung im Zahlungsverkehr darf nicht zu sozialer Ausgrenzung führen.“
Die ZzV funktioniert wie ein Papierscheck und ermöglicht wohnungslosen Menschen den Zugang zu Sozialleistungen in bar – etwa vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur. Gerade Menschen ohne festen Wohnsitz oder gültige Ausweisdokumente können kein Konto eröffnen und sind auf die Barauszahlung angewiesen.
„Wir bemühen uns aktuell an allen Standorten intensiv darum, gemeinsam mit unseren Klient:innen Konten zu eröffnen – die ohnehin hohe Arbeitsdichte und bürokratische Hürden erschweren das zusätzlich“, sagt Angela Hendel, Beraterin der Wohnungslosenhilfe in Iserlohn. Auch Christine Wienstroth, Einrichtungsleitung der Wohnungslosenhilfe in Hagen, bestätigt: „Die Kontoeröffnung scheitert nicht selten an fehlenden Ausweisdokumenten oder digitalen Zugangsvoraussetzungen. Gleichzeitig verschlechtert sich das Angebot analoger Alternativen in unserer Zielgruppe spürbar.“
Die BAG W fordert daher schnelle politische Lösungen: einen verlässlichen Zugang zu Sozialleistungen auch ohne Konto, die konsequente Umsetzung des Rechts auf ein Basiskonto (§ 31 ZKG) sowie sichere analoge Alternativen zur Bargeldauszahlung. Zudem müsse garantiert werden, dass Leistungen am Aufenthaltsort der Betroffenen ausgezahlt werden (§ 47 SGB I).
Kontakt zur Wohnungslosenhilfe der Diakonie Mark-Ruhr:
Hagen:
Rathausstraße 31, 58095 Hagen
Tel. 02331 29575
Ansprechpartnerin: Christine Wienstroth (Einrichtungsleitung)
https://www.diakonie-mark-ruhr.de/unterstuetzung-und-beratung/wohnungslosenhilfe/hagen
Iserlohn:
Trift 3, 58636 Iserlohn
Tel. 02371 24405
Ansprechpartnerinnen: Stefanie Schulte und Angela Hendel (Beratung)
https://www.diakonie-mark-ruhr.de/unterstuetzung-und-beratung/wohnungslosenhilfe/hagen-2
Zur vollständigen Pressemitteilung der BAG Wohnungslosenhilfe e.V.:
PM_25_BAG_W_Pressemitteilung_Digitalisierung_schreitet_voran_-_wohnungslose_Menschen_bleiben_zurueck.pdf
Bildzeile: Das Team der Wohnungslosenhilfe der Diakonie Mark-Ruhr in Iserlohn - hier im Bild mit Prokuristin und Fachbereichsleitung Heidrun Schulz Rabenschlag (3 v.l.) und Iserlohns Superintendent Oliver Günther - warnt vor einer Versorgungslücke für wohnungslose Menschen.




