Diakonie Mark-Ruhr
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Antrag zur Übernahme von Heizkosten jetzt einreichen


Hagen/Schwelm. Die Beratungsstellen Arbeit der Diakonie Mark-Ruhr raten allen Personen, die in diesem Jahr ihre gestiegenen Heizkosten nicht oder nicht mehr allein stemmen können, unverzüglich im Monat der Fälligkeit im Jobcenter und im Sozialamt vorzusprechen. Dabei unterstützt ein von der Diakonie Mark-Ruhr entwickelter Antrag, der in den Diakonie-Beratungsstellen vor Ort ausliegt.

„Wir raten Betroffenen in der Stadt Hagen und im Ennepe-Ruhr-Kreis den von uns entwickelten Antrag unterschrieben mitsamt der Abrechnung abzugeben und sich auf einer Kopie abstempeln zu lassen, dass der Antrag tatsächlich im Monat der Kostenfälligkeit beim Jobcenter und auch im Sozialamt abgegeben wurde“, empfehlen Martina Pacyna von der Beratungsstelle Arbeit in Hagen und Tanja Löber-Kämper von der Beratung in Schwelm. Dieser Vorgang ist wichtig, damit etwaige Ansprüche nicht verfallen. Das gilt laut Auskunft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für Jahreszahlungen, als auch für monatliche Abschläge von Heizkosten gleichermaßen.

Lediglich eine der beiden Sozialbehörden kann die abschließende Entscheidung gegebenenfalls bewilligen. Da aber oftmals nicht immer klar ist, welches System (SGB II / SGB XII) tatsächlich für die Betroffenen zuständig ist, empfiehlt die Diakonie Mark Ruhr, den Antrag vorsorglich bei beiden Sozialleistungsträgern - Jobcenter und Sozialamt - zu stellen.

Dort wird dann geprüft, ob die Nachzahlung nach § 22 SGB II oder aber nach § 35 SGB XII übernommen wird. Das gleiche gilt auch für diejenigen Personen, die ggf. Anspruch auf Wohngeld haben, oder an die Wohngeldstelle verwiesen werden.

Alle Personen, die nicht im Leistungsbezug SGB II, XII oder WoGG sind, müssen den Antrag auf Kostenübernahme im Monat der Fälligkeit nachweislich gegenüber diesen Stellen abgegeben, d.h. gestellt haben. Ansonsten verfällt der Anspruch!

Personen, die im laufenden Leistungsbezug SGB II, XII oder WoGG sind, müssen die Nachzahlung unverzüglich im Rahmen der Mitwirkung vorlegen, bekommen die Leistungen aber aufgrund des laufenden Leistungsbezugs in der Regel gezahlt.

Bei grundsätzlichen Fragen rund um das Thema können sich Betroffene an die Beratungsstellen Arbeit der Diakonie Mark-Ruhr wenden, die vom Land und dem Europäischen Sozialfonds gefördert werden. Anlaufstellen hierfür sind im Ennepe-Ruhr-Kreis, in Hagen, im Märkischen Kreis oder an eine der landesweit etablierten Beratungsstellen Arbeit in wohnortnähe bzw. die Verbraucherzentralen, Jobcenter oder weitere örtliche Beratungsdienste.
 

Kontakt Hagen:

Beratungsstelle Arbeit Hagen & Hagener Arbeitslosenzentrum (HALZ)
Frau Martina Pacyna
Rathausstr. 31
58095 Hagen

Telefon: 02331 3063051
martina.pacyna@remove-this.diakonie-mark-ruhr.de
www.diakonie-mark-ruhr.de 

Kontakt Ennepe-Ruhr-Kreis:

Beratungsstelle Arbeit Schwelm
Frau Tanya Löber-Kämper
Kaiserstraße 55
58332 Schwelm

Telefon: 02336 15205
tanya.loeber-kaemper@remove-this.diakonie-mark-ruhr.de
www.diakonie-mark-ruhr.de