Neue Regelungen in der Kindertagesbetreuung durch die geänderte Coronabetreuungsverordnung
Hagen/ Iserlohn/ Schwerte. Mit dem heutigen Montag findet die geänderte Coronabetreuungsverordnung (Corona-BetrVO) in der Kindertagesbetreuung Anwendung. In Anlehnung an alle anderen gesellschaftlichen Bereiche wird die 3G-Regel für das Betreten von Kindertagesbetreuungsangeboten angewandt sowie eine Maskenpflicht in Innenräumen festgelegt.
Hier finden Sie eine aktuelle Eltern Information vom Land NRW: