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Aktionswoche Schuldnerberatung 2021: Der Mensch hinter den Schulden | HA


Hagen. Die Diakonie Mark-Ruhr beteiligt sich auch in diesem Jahr wieder an der bundesweiten Aktionswoche Schuldnerberatung. In diesem Jahr unter dem Motto: der Mensch hinter den Schulden. Die AG Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) als Trägerin der Aktionswoche führt diese schon seit vielen Jahren durch. Pandemiebedingt konnten in diesem Jahr jedoch keine öffentlichen Veranstaltungen in Hagen geplant werden.

Soziale Schuldnerberatung, die die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen der Diakonie Mark-Ruhr für den Ennepe-Ruhr-Kreis und die Stadt Hagen anbieten, hat den gesamten Menschen in seinem sozialen Umfeld im Blick. Das macht auch den Erfolg dieses Ansatzes aus, wie bereits zahlreiche Studien belegen. Verschuldung schränkt die Lebensgrundlage ein. Sie ist nicht nur ein finanzielles Problem. „Uns geht es um den Menschen hinter den Schulden, Überschuldung ist immer auch eine menschliche Katastrophe“, so Regina Egler, Einrichtungsleiterin der Schuldnerberatungsstelle in Hagen und führt weiter aus: „gerade die Corana-Pandemie macht deutlich, dass die Überschuldung in allen sozialen Schichten zunimmt. So sind zum Beispiel durch Kurzarbeit viele Menschen in eine finanzielle Schieflage geraten, die nie damit gerechnet hätten. Zusätzlich sind nach Schätzungen zwei Millionen Solo-Selbstständige und Freiberufler von Überschuldung bedroht. Viele dieser Existenzen sind finanziell prekär aufgestellt.“

Menschen, die in finanzielle Not geraten sind, benötigen unabhängig von Ihrer Einkommenssituation eine kompetente Unterstützung. Ein Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung für jeden ist dringend erforderlich. „Ein kostenloser und zeitnaher Zugang zur sozialen Schuldnerberatung sollte für alle Ratsuchenden möglich sein und eine daraus resultierende Bearbeitung der Anliegen sollte erfolgen“, führt Regina Egler aus.

„Auf politischer Ebene fordern wir im Rahmen der Aktionswoche einen gesetzlichen Anspruch und einen bedarfsgerechten Ausbau von Schuldnerberatung“, erklärt Heidrun Schulz-Rabenschlag als Fachbereichsleitung der Diakonie Mark-Ruhr.

Die Mitarbeiter*innen der Schuldner- und Insolvenzberatung begrüßen ausdrücklich die jüngste Reform des Insolvenzrechts, die es überschuldeten Personen ermöglicht, nach drei Jahren eine Restschuldbefreiung zu erhalten. „Es sind neben dem Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung jedoch noch weitere Reformen nötig. So müssen die Speicherfristen von Schuldnerdaten bei Auskunfteien verkürzt werden. Dass bei der Schufa Schuldnerdaten weitere drei Jahre nach Ende des Insolvenzverfahrens mit erteilter Restschuldbefreiung gespeichert werden, macht es ehemals Verschuldeten derzeit kaum möglich bezahlbaren Wohnraum zu finden. Wohnen aber ist ein Menschenrecht, dass auch denen, die ein Insolvenzverfahren durchlaufen haben, nicht verwehrt werden darf. Eine Speicherfrist bei der Schufa von höchstens einem Jahr ist wünschenswert.“

Wir appellieren daher an Betroffene möglichst frühzeitig unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen. Unsere Beratung und Unterstützung ist darauf angelegt, Mut zu machen, für Fragen da zu sein, Schreiben und Forderungen zu erläutern sowie Perspektiven aufzuzeigen und Lösungswege zu begleiten.

Die Vorsprache erfolgt weiterhin unter Beachtung alle Coronaschutzauflagen persönlich, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Lust auf soziale Berufe | Diakonie RWL (diakonie-rwl.de)