Diakonie Mark-Ruhr
Diakonie

Besuchsregeln in den Pflegeeinrichtungen der Diakonie Mark-Ruhr


Hagen. Die Diakonie Mark-Ruhr Pflege und Wohnen weist auf die aktuellen Besuchsregeln in den Pflegeeinrichtungen hin.

Aufgrund der gesetzlichen Corona-Verordnungen gelten bei einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 die besonderen Schutzmaßnahmen der sog. „Bundesnotbremse“ nach § 28b IfSG, d. h. Bewohnerinnen und Bewohner können jeweils nur eine Person – zuzüglich der zu diesem Haushalt gehörenden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres – gleichzeitig empfangen.

Wann fallen Beschränkungen der Besucherzahl weg?
Wenn die jeweiligen Besucherinnen und Besucher ebenso wie die Bewohnerin/der Bewohner im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises sind und seit der letzten für die vollständige Schutzwirkung erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tagen vergangen sind oder im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises sind, wobei die zugrundeliegende positive Labordiagnostik mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegen muss, ist die Zahl der gleichzeitig anwesenden Besucherinnen und Besucher nicht beschränkt

Wo bleibt es bei Beschränkungen?
Wenn die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt werden können und/oder der Bewohner/Bewohnerin noch keinen vollständigen Impfschutz vorweisen kann.

Bei einer 7-Tages-Inzidenz von unter 100:
Hier gelten keine Begrenzungen der Anzahl von Besucherinnen und Besuchern im privaten Bereich der Bewohnerinnen und Bewohner. Die Kontaktbeschränkungen des § 2 Abs. 2 der Coronaschutzverordnung gelten im öffentlichen Raum.

Durchführung von Schnelltests bei Besucher*innen
Besucherinnen und Besucher, die über einen Genesenennachweis verfügen, wobei die zugrundeliegende positive Labordiagnostik mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegen muss oder seit mindestens 14 Tagen vollständig geimpft sind, sind gem. § 7 Abs. 1 SchutzAusnahmV mit Getesteten gleichzusetzen und können daher statt eines negativen Testnachweises den Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.
Ein Kurzscreening wird vor Betreten der Einrichtung weiterhin verpflichtend durchgeführt.

Weiterhin sind individuelle Absprachen mit der Einrichtungsleitung nach telefonischer Rücksprache möglich.

https://www.diakonie-mark-ruhr.de/senioren-und-pflege/angebote-zu-wohnen-und-pflege