Diakonie Mark-Ruhr
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Beate Jarzombeck in den Ruhestand verabschiedet


Iserlohn. Beate Jarzombek, langjährige Mitarbeiterin und Fachbereichsleiterin der Diakonie Mark-Ruhr Teilhabe und Wohnen gem. GmbH, verabschiedet sich in den Ruhestand. Ihre Aufgaben im Fachbereich 'Beratung, Bildung, Leichte Sprache' übernimmt Sandra Steffen-Bigalke.

„Die Arbeit von Beate Jarzombek hat maßgeblich dazu beigetragen, wie die Beratungsstelle heute aufgestellt ist. Ihre Angebote und deren stetige Weiterentwicklung waren und sind wichtige Grundpfeiler unserer Arbeit geworden. Für die gute Zusammenarbeit und das Miteinander der letzten Jahrzehnte sagen wir Danke“, betont Geschäftsführer Christian Müller.

„B wie Beate, wie Beratungsstelle“, dichtet eine Kollegin zum Abschied einen Song mit lauter ‚B´s‘. Ihrem Weg bis hin zur Beratungsstelle gingen jedoch einige andere Stationen voraus. Beate Jarzombek, Dipl.-Sozialpädagogin und Diakonin, kam im Jahr 1996 als stellvertretende Leitung im Internat der Friederike-Fliedner-Schule nach Iserlohn. Vier Jahre später nahm sie eine Stelle als Öffentlichkeitsreferentin bei der damaligen Diakonie Mark-Ruhr. e.V. an. Über eine Anstellung beim Arbeitslosenzentrum des Kirchenkreises erfolgte 2004 der Wechsel zur Teilhabe und Wohnen, damals noch Netzwerk Diakonie. Im Begleiteten Wohnen für Menschen mit psychischen Erkrankungen im Pastorenweg war sie in erster Linie mit der Leitung der Tagesstruktur betraut.

2009 begann sie den Aufbau und die konzeptionelle Entwicklung der Beratungsstelle mit all den dazugehörigen Maßnahmen von der Raumsuche bis zu den ersten Beratungen. Direkt am Martin-Luther-Haus, neben der Tagestätte für Menschen mit psychischer Erkrankung, entstand ein zentraler Anlaufpunkt für Menschen mit psychischer Erkrankung oder Behinderung und deren Angehörige. „Die ersten Beratungen fanden auf einer Baustelle statt“, erzählt sie schmunzelnd. 2015 wurde Beate Jarzombek Fachbereichsleiterin des ‚Fachbereich IV – Beratung, Bildung, Leichte Sprache‘ und setzte Ideen und Konzepte nicht nur in der Beratung, sondern und auch in vielen anderen Bereichen der Eingliederungshilfe um. „Ich könnte so viele Projekte und Aktionen aufzählen, die so richtig klasse waren: Bilderausstellungen mit den Klient*innen in der Beratungsstelle oder im Rathaus, Bildungsangebote mit und für Menschen mit Behinderung unterschiedlichster Art, das Wohnprojekt 170°, Fachtage zum Thema Gewalt und Ethik und vieles mehr“, erinnert sich Beate Jarzombek. „Es ist ein gutes Gefühl zu wissen, dass ich meine Stärken und Ideen sinnbringend in meine Arbeit einfließen lassen durfte. Ich hatte das Glück, in ‚selbstbestimmten Freiräumen‘ und mit viel entgegengebrachtem Vertrauen gestalten zu können. Dafür bin ich dankbar.“

Aufgrund sich verändernder Rahmenbedingungen auch politischer Art (zuletzt durch das Bundesteilhabegesetz) haben sich die Art der Angebote und auch Inhalte der Beratung immer wieder verändert. Auch pandemiebedingt sind die Möglichkeiten zurzeit begrenzt. Beratungen finden nach telefonischer Terminabsprache auch weiterhin statt, je nach Möglichkeit telefonisch, online oder auch vor Ort (mit entsprechenden Schutzmaßnahmen). Momentan besteht die Überlegung, Informationsveranstaltungen, wie z. B. die Themennachmittage, künftig auch in digitaler Form anzubieten.

Beratungsstelle der Diakonie Mark-Ruhr Teilhabe und Wohnen (Kurt-Schumacher-Ring 14)
Telefon: 02371 29529
E-Mail: beratung@diakonie-mark-ruhr.de

Mehr Informationen unter www.dmr-teilhabeundwohnen.de 

Hintergrund:

  • Die Diakonie Mark-Ruhr Teilhabe und Wohnen gGmbH mit Sitz in Iserlohn wurde 2001 unter dem Namen Netzwerk Diakonie gegründet (Namensänderung im Juni 2019). Teilhabe und Wohnen steht für Wohn-, Beratungs- und Förderungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung, psychischer Erkrankung und/oder Abhängigkeitserkrankung im nördlichen Märkischen Kreis, in Schwerte, in Hagen und im Ennepe-Ruhr-Kreis und ist eine Tochtergesellschaft der Diakonie Mark-Ruhr gem. GmbH.
  • Im Bundesteilhabegesetz (BTHG) werden die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung geregelt. In vier Reformstufen gab es seit 2017 maßgebliche Änderungen. Die letzten traten am 1. Januar 2020 in Kraft. Eine der wesentlichsten Änderungen betrifft die Trennung der Fachleistung der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen. Hinzu kommen wichtige Änderungen durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz. Das Ziel ist eine möglichst selbstbestimmte Teilhabe am Leben.