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Bewohner von Altenheimen nicht noch mehr belasten – Diakonie RWL kritisiert aktuelle Pläne der Landesregierung


Düsseldorf. In Nordrhein-Westfalen wird jetzt die Verordnung zur Durchführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG-DVO) novelliert. Der Entwurf zur „Siebten Verordnung zur Änderung“ der APG-DVO soll ohne parlamentarische Beratung vom Landeskabinett abgesegnet werden. Diakonie RWL-Vorstand Christian Heine-Göttelmann befürchtet, dass die Bewohnerinnen und Bewohner von diakonischen Pflegeeinrichtungen damit finanziell noch mehr belastet werden.

Mit dem Alten- und Pflegegesetz, das 2014 in Kraft getreten ist und immer wieder nachgebessert wurde, wurden einerseits gewisse Verbesserungen für die Träger von vollstationären Pflegeeinrichtungen und deren Bewohner erreicht und mit den Durchführungsverordnungen für Nordrhein-Westfalen Modernisierungsblockaden aufgelöst. Andererseits wurden im Landesrecht entscheidende Hemmnisse nicht abgebaut und auch die bevorstehende Novellierung ist nicht geeignet, die pflegerische Infrastruktur im Interesse der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen nachhaltig zu verbessern.

Es gibt, so Christian Heine-Göttelmann, Schwachstellen im aktuellen Entwurf zur Änderung der APG-DVO, die sich nachteilig für die Menschen auswirken können, die in diakonischen Altenheimen betreut werden: „Investitionen in gute und notwendige Bau- und Modernisierungsmaßnahmen sind notwendig und richtig. Niemand möchte in einem Altenheim ohne WLAN und mit klapprigen Fahrstühlen leben. Die Bewohner dürfen aber nicht finanziell noch mehr als bisher belastet werden, weil für die Träger die Bedingungen der Finanzierung unsicher und intransparent sind. Den Pflegebedürftigen sollten keine schwankenden Investitionskosten zugemutet werden.“

Der Diakonie-Vorstand hält weiter fest: „Wir brauchen Pflegeeinrichtungen auf dem neuesten Stand. Um das Wohl ihrer Pflegebedürftigen zu sichern, müssen sich die Betreiber unserer Altenhilfe-Einrichtungen darauf verlassen können, dass sie Investitionen zu erwartbaren, sicheren Finanzierungsbedingungen vornehmen können. Ansparmöglichkeiten müssen bleiben, Kredite brauchen faire und kalkulierbare Konditionen. Dabei sind – das zeigt schon die Lebenserfahrung – Gebäude nicht erst nach 50 Jahren, sondern spätestens nach 30 Jahren sanierungsbedürftig. Wenn Einrichtungsträger bereits getätigte Investitionen nicht refinanziert bekommen, kann das ihre Existenz gefährden.“

Diakonie-Vorstand Christian Heine-Göttelmann appelliert an die Landesregierung, im Gespräch mit den diakonischen Pflegeeinrichtungen wirkungsvolle Nachbesserungen am Änderungsentwurf vorzunehmen, damit die Bewohner von Altenheimen in Einrichtungen leben können, die den rechtlichen und baulichen Standards entsprechen. „Wenn uns das gelingt, können wir sagen: In Nordrhein-Westfalen können sich Menschen, die im Altenheim leben, darauf verlassen, dass sie gut gepflegt werden, ohne dass sie sich dafür finanziell übernehmen müssen.“ www.diakonie-rwl.de