Diakonie Mark-Ruhr
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BTHG und rechtliche Betreuung: Infoveranstaltung am 19. Februar


Seit Januar 2017 gibt es das Bundesteilhabegesetz (BTHG). Durch dieses gibt es viele gesetzliche Änderungen. Bei den Betroffenen entstehen viele Fragen, zum Beispiel: Worauf müssen sich gesetzliche Betreuer einstellen? Welche Freibeträge gelten ab wann und wie lange? Welche Unterstützung steht mir zu? Worauf muss ich achten, wenn ich Teilhabeleistungen beantragen will?

Diese Fragen greigt die Diakonie Mark-Ruhr Teilhabe und Wohnen gGmbH nun im Rahmen einer Infoveranstaltung auf.

Das Angebot richtet sich an Menschen mit Lernschwierigkeiten und/oder Behinderung und deren Angehörige. Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 19. Februar 2020, von 17 bis 18.30 Uhr in der Beratungsstelle am Kurt-Schumacher-Ring 14 in Iserlohn statt. Die Teilnahme ist kostenlos.