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Rechtliche Betreuung für Menschen mit geistiger Behinderung
Iserlohn. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres ist jeder Mensch für sein Handeln selbst verantwortlich. Das Sorgerecht der Eltern erlischt. Welche Besonderheiten gelten für Menschen mit geistiger Behinderung? Was verändert sich? Worauf ist zu achten? Wie unterscheidet man eine rechtliche Betreuung von der gesetzlichen Vertretung und Bevollmächtigung?
Eltern sein und rechtliche Betreuung übernehmen - geht das? Antworten auf diese Fragen möchte die Netzwerk Diakonie geben und lädt dazu am Mittwoch, 14. Februar, von 16.30 bis 18 Uhr ein (Kurt-Schumacher-Ring 14 in Iserlohn). Die Besucher dieses Themennachmittages erhalten allgemein gültige Informationen, können aber auch individuelle Fragen mit dem Referenten besprechen. Dozent ist Tobias Noll, Rechtsanwalt für Strafrecht und rechtlicher Betreuer in Menden. Anmeldungen nimmt Beate Jarzombek (02371/ 29529 oder beratungsstelle@netzwerk-diakonie.de) entgegen. Dieses Angebot der Beratungsstelle richtet sich an Menschen mit Behinderung und deren Angehörige im nördlichen MK (Iserlohn, Hemer, Menden, Balve) und Schwerte.
Die Diakonie ist der soziale Arbeitgeber der Evangelischen Kirche. Wir pflegen und begleiten Menschen. Zum Karriere-Portal
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